Dazu die Kurzinfo:
Mit Beschluss vom 16. März 2026 hat der Synodalrat der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode für die Amtsdauer 2027 -2031 für den 28. Februar 2027 angeordnet. Als Termin für einen 2. Wahlgang wird der 6. Juni 2027 festgesetzt.
Auf die Röm-kath. Kirchgemeinde Uster entfällt drei Sitze. Die Wahl wird nach Art. 21 und 22 der Kirchenordnung (KO) i.V. m. §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt. Der Stadtrat Uster (wahlleitende Behörde) erklärt die vorgeschlagenen Personen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stelle Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Andernfalls findet gemäss Art. 22 KO eine Wahl mit gedruckten Wahlzetteln an der Urne statt.
Für den Fristenlauf sind die Amtlichen Publikationen auf der Website der Kirchgemeinde Uster massgebend.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren gemäss §§48 ff. GPR statt. Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 30. November 2026, um 16.30 Uhr beim Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8610 Uster eingereicht werden.
Veröffentlicht: 21.10.2026