
An der Kirchgemeindeversammlung vom 2. Juni 2026 wurden die Behörden für die Amtsdauer 2026-2030 gewählt. Da zu den Wahlen der Kirchenpflege zwei Rekurse bei der Rekurskommission eingereicht wurden, sind diese Wahlergebnisse nicht rechtskräftig. Das bedeutet, dass die Konstituierung der Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026-2030 der Kirchgemeinde Uster nicht erfolgenden kann.
Die Kirchenpflege 2022-2026 bleibt bis auf weiteres im Amt und Verantwortung. Sollte die Konstituierung vor dem 1. September 2026 nicht möglich sein, wird die Aufsichtskommission das weitere Vorgehen verordnen.
Uster, 10. August 2026 Kirchenpflege der Kirchgemeinde Uster
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