
Gegen die Wahlen der Kirchenpflege wurden zwei Rekurse bei der Rekurskommission eingereicht. Die Wahlergebnisse sind deshalb noch nicht rechtskräftig. Das bedeutet, dass die Konstituierung der Kirchenpflege der Kirchgemeinde Uster für die Amtsdauer 2026-2030 nicht erfolgen kann.
Die Kirchenpflege 2022-2026 bleibt bis auf Weiteres im Amt und trägt weiterhin die Verantwortung für die Geschäfte der Kirchgemeinde.
Sollte eine Konstituierung der neu gewählten Kirchenpflege bis zum 1. September 2026 nicht möglich sein, wird die Aufsichtskommission das weitere Vorgehen verordnen.
Uster, 10. August 2026 Kirchenpflege der Kirchgemeinde Uster
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